Hauskauf auf Mallorca als Nicht-EU-Bürger – Was Sie wissen müssen

Mallorca ist seit Jahrzehnten ein Magnet für Immobilienkäufer aus aller Welt. Traumhafte Strände, ein mediterranes Klima und eine exzellente Infrastruktur machen die Insel zu einem der begehrtesten Immobilienstandorte Europas. Doch wie sieht es für Käufer aus, die nicht aus der EU stammen? Ist der Immobilienerwerb auf Mallorca für Nicht-EU-Bürger möglich? Und welche Besonderheiten gibt es zu beachten?

Gute Nachrichten: Der Kauf ist problemlos möglich

Grundsätzlich gibt es für Nicht-EU-Bürger keine Einschränkungen beim Kauf von Immobilien auf Mallorca. Jeder kann eine Immobilie erwerben, unabhängig von der Nationalität. Es gibt keine besonderen Genehmigungen oder Einschränkungen, die einen Kauf verhindern würden.

Allerdings gibt es einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten, um den Prozess reibungslos zu gestalten.

Die wichtigsten Voraussetzungen für Nicht-EU-Käufer

  1. NIE-Nummer beantragen
    Die Número de Identificación de Extranjero (NIE) ist eine persönliche Identifikationsnummer für Ausländer, die für jede Art von geschäftlicher Aktivität in Spanien erforderlich ist – darunter auch der Immobilienkauf. Diese kann entweder vor Ort in Spanien oder über ein spanisches Konsulat im Heimatland beantragt werden.

  2. Spanisches Bankkonto eröffnen
    Ein Bankkonto in Spanien ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Es erleichtert nicht nur die Zahlung von Steuern und Nebenkosten, sondern auch die Abwicklung des Kaufprozesses.

  3. Finanzierung und Geldtransfer
    Während EU-Bürger oft problemlos spanische Hypotheken erhalten, haben Nicht-EU-Bürger manchmal strengere Anforderungen. Banken prüfen insbesondere die Herkunft der Mittel, um internationalen Geldwäschegesetzen zu entsprechen. In vielen Fällen ist es einfacher, die Immobilie direkt mit Eigenkapital zu finanzieren.

  4. Rechtsberatung und Kaufprozess
    Der Immobilienkauf auf Mallorca erfolgt über einen notariellen Kaufvertrag. Ein unabhängiger Anwalt sollte beauftragt werden, um sicherzustellen, dass die Immobilie lastenfrei ist und alle rechtlichen Aspekte geprüft sind. Zudem muss eine Anzahlung (normalerweise 10 % des Kaufpreises) geleistet werden, bevor der finale Kauf beim Notar abgeschlossen wird.

Residenz und Aufenthaltsgenehmigung – Was ist möglich?

Viele Nicht-EU-Bürger interessieren sich nicht nur für eine Immobilie, sondern auch für die Möglichkeit, sich längerfristig in Spanien aufzuhalten. Hier gibt es zwei interessante Programme:

  • Golden Visa: Wer mindestens 500.000 € in spanische Immobilien investiert, kann ein sogenanntes "Golden Visa" beantragen. Dieses erlaubt nicht nur die freie Einreise und den Aufenthalt in Spanien, sondern auch visafreies Reisen innerhalb der Schengen-Zone.
  • Langfristiges Aufenthaltsvisum: Alternativ gibt es auch Möglichkeiten, eine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung auf Basis anderer Kriterien zu erhalten, z. B. durch wirtschaftliche Selbstständigkeit oder Investitionen.

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Fazit: Traumimmobilie auf Mallorca für Nicht-EU-Bürger – leichter als gedacht

Mallorca bleibt eine der attraktivsten Destinationen für internationale Immobilienkäufer. Auch als Nicht-EU-Bürger ist der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung hier problemlos möglich, solange einige rechtliche und finanzielle Aspekte beachtet werden.

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